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Neues Gesetz zum Hochwasserschutz

BERLIN. Eineinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe an Elbe und Donau hat die Bundesregierung ein neues Gesetz zum Hochwasserschutz vorgelegt. »Wir müssen den Flüssen wieder mehr Raum geben«, sagte Umweltminister Jürgen Trittin. Nur so könnten verheerende Schäden verhindert werden. Das Gesetz sieht ein Verbot für den Neubau von Industrie- und Gewerbeanlagen in Flussnähe vor. Die landwirtschaftliche Nutzung wird eingeschränkt. Hier gelten Übergangsfristen bis 2012. Künftig wird nach dem Gesetz zwischen »Überschwemmungsgebieten« und »überschwemmungsgefährdeten Gebieten« unterschieden. Die Länder werden verpflichtet, diese Flächen in den Raumordnungs- und Bauleitplänen auszuweisen. (dpa)

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