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Neue Lockdown-Beschlüsse: Was sich ändert, was gleich bleibt

Friseure dürfen wieder öffnen, die Länder entscheiden über die Schulen. Was regelt der neue Bund-Länder-Beschluss genau?

Lockdown
Ein Zettel mit der Aufschrift »Wegen Corona geschlossen« hängt am Schaufenster eines Geschäfts. Foto: dpa/Dedert
Ein Zettel mit der Aufschrift »Wegen Corona geschlossen« hängt am Schaufenster eines Geschäfts.
Foto: dpa/Dedert

REUTLINGEN. Bund und Länder haben am gestrigen Mittwoch wieder über das weitere Vorgehen in der Coronakrise verhandelt. Nun sind die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz auch in einem Beschluss-Papier festgehalten. Was ändert sich und was bleibt gleich? Eine Übersicht über die neuen Lockdown-Beschlüsse:

Was bleibt wie bisher?

- Grundsätzlich bleiben die Maßnahmen, die von Bund und Ländern bisher für den zweiten Lockdown getroffen wurden, bestehen - zunächst befristet bis zum 7. März. Das bedeutet: Weiterhin gilt Medizinische Maskenpflicht in Geschäften, Gastronomie und Einzelhändler bleiben weiter geschlossen. Am 3. März wird die Bund-Länder-Konferenz erneut zusammenkommen.

- Auch die bisherigen Kontaktbeschränkungen haben bis zum 7. März weiterhin Gültigkeit. Private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands sind demnach weiterhin erlaubt. Auch das Zusammentreffen mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person ist gestattet. Dazu schlägt das Beschlusspapier Privatpersonen vor, die Zahl der Haushalte, aus der die weitere Person kommt, möglichst kontant und klein zu halten (Stichwort: social bubble).

- Arbeitgeber müssen Beschäftigten weiterhin die Arbeit im Homeoffice ermöglichen soweit das umsetzbar ist. Wo Homeoffice nicht möglich ist, da gilt Maskenpflicht am Arbeitsplatz. 

- Nicht notwendige private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) sind nach dem Beschlusspapier »weiterhin zu unterlassen«.
 
Wirtschaft in der Corona-Pandemie
Aus und vorbei: Die Wirtschaft leidet unter Pandemie und Lockdown - und wirft der Politik vor, zu wenig zu tun. Foto: dpa/Stratenschulte
Aus und vorbei: Die Wirtschaft leidet unter Pandemie und Lockdown - und wirft der Politik vor, zu wenig zu tun.
Foto: dpa/Stratenschulte

Was ändert sich?

- Schulen und Kitas sollen laut dem Beschlusspapier bei den Öffnungen »oberste Priorität« haben. Bei der Öffnung helfen sollen Masken, Lüften und Hyienemaßnahmen. Die Entscheidung, wann geöffnet wird, soll jedoch den Ländern überlassen bleiben. Laut dem Papier wird darüber beraten werden, ob Kita-Beschäftigte und Grundschullehrer zur Impf-Kategorie 2 hinzugefügt und somit schneller geimpft werden.

- Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Das sieht das Beschlusspapier vor. Die Begründung: Friseure hätten eine große Bedeutung für die Körperhygiene der Menschen. Bedingung für die Öffnung: Die Einhaltung von Hygieneauflagen, Steuerung des Zutritts in den Salon, Reservierungen und die Nutzung medizinischer Masken. 

- Die neue Inzidenz-Zahl 35: Das Beschlusspapier legt fest, dass die nächsten Öffnungsschritte ab einer "stabilen 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen könnten. Als nächster Öffnungsschritt ist dabei die Öffnung des Einzelhandels "mit einer Begrenzung von einem Kunde pro 20 qm" sowie die Öffnung von Museen, Galerien und "körpernahen Dienstleistungsbetrieben" angedacht. Wie genau dieser nächste Öffnungsschritt aussehen könnte, darüber soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Bundeskanzleramtes beraten. 

- In puncto Selbst-Schnelltests will die Regierung zügig handeln: Sobald Hersteller entsprechende Zulassungen beantragen, würde der Bund diese zügig prüfen und diese bestenfalls nach kurzer Zeit zulassen. 

- Das Beschlusspapier enthält auch eine Neuerung bei den Überbrückungshilfen: Der Bund hat demnach das Rettungs- und Zukunftsprogramm »Neustart Kultur« mit einer weiteren Milliarde ausgestattet. Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III ist ab sofort möglich.