Aktuell Politik

Mzoudi bleibt auf freiem Fuß

KARLSRUHE. Der Angeklagte im Hamburger Terrorprozess um die Anschläge des 11. September 2001 bleibt vorerst auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Freitag die Beschwerde von Generalbundesanwalt Kay Nehm gegen die Freilassung des Marokkaners Abdelghani Mzoudi. Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) lasse keine groben Fehler erkennen, heißt es in einer Mitteilung des BGH vom Freitag. Das OLG hatte vergangene Woche im laufenden Prozess überraschend den Haftbefehl gegen Mzoudi aufgehoben.

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