KARLSRUHE. Die CDU muss nach einer Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Parteienrecht nun endgültig wegen der hessischen Schwarzgeld-Affäre 21 Millionen Euro Strafe zahlen. Nach vierjährigem Rechtsstreit entschieden die Richter, dass die Sanktion verfassungsgemäß gewesen sei. Die CDU gerät nun in Bedrängnis, weil die restliche Finanzierung der Strafzahlung noch nicht abgesichert sei. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse begrüßte den veröffentlichten Richterspruch, der letztlich seine Rechtsauffassung bestätigte.
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