BERLIN. Psychisch kranke Straftäter sollen künftig nicht mehr in die Freiheit entlassen werden können, wenn sie durch neue Gutachten für gesund erklärt werden. Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesinitiative der bayerischen Staatsregierung, die noch vor der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden soll. Nach Informationen der Zeitung »Die Welt« arbeitet das bayerische Justizministerium an einem Gesetzentwurf, mit dem verhindert werden soll, dass zum Beispiel Mörder aus der Psychiatrie entlassen werden können, wenn sie für psychisch gesund erklärt worden sind. Die Gerichte müssten vielmehr in diesen Fällen ihre früheren Urteile korrigieren und die durch neue Gutachten als schuldfähig erkannten Täter bestrafen können. Gegebenenfalls müsse sogar Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, der Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten sei ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. (dpa)
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.