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München: Prozess um geplantes Attentat auf Tschetschenen

Der Fall erinnert an den Berliner »Tiergaren-Mord«: In München steht ein Russe vor Gericht, weil er den Mord an einem Kritiker des Putin-treuen tschetschenischen Präsidenten Kadyrow geplant haben soll.

Prozess um geplanten Auftragsmord
Der Angeklagte wird von der Polizei in den Gerichtssaal im OLG München geführt. Foto: Peter Kneffel
Der Angeklagte wird von der Polizei in den Gerichtssaal im OLG München geführt.
Foto: Peter Kneffel

Von dem Mordkomplott gegen ihn will der 27-Jährige über einen Messenger erfahren haben. Ein ihm unbekannter Mann habe ihn darüber angerufen. »Er sagte, er hat eine wichtige Information für mich: Dass sich in Deutschland eine Person befindet, die mich töten soll, es aber nicht machen möchte.«

Im Prozess am Oberlandesgericht München um den geplanten Mord an einem tschetschenischen Regimekritiker in Deutschland hat das mutmaßliche Opfer am Mittwoch geschildert, wie die Attentatspläne bekannt wurden.

Über den unbekannten Mann, der ihn anrief, habe er dann Kontakt zu dem mutmaßlich beauftragten Attentäter aufgenommen, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Norddeutschland untergebracht gewesen sei, sagte der 27-Jährige. Er habe von dem Plan berichtet und davon, dass sein Wohnort und seine Joggingstrecke ausgespäht worden seien. »Wir haben das sehr ernst genommen.«

Kritiker von Ramsan Kadyrow

Gemeinsam mit seinem Bruder - einem bekannten tschetschenischen Oppositionellen, der in Schweden im Exil lebt - habe er den beauftragten Attentäter dann überzeugt, zur Polizei zu gehen. Beide Brüder sind Kritiker des Putin-treuen tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow. »Wir möchten nicht nach der Verfassung der Russischen Föderation leben«, sagte der 27-Jährige. »Wir wollen einen Rechtsstaat gründen.« Diesen Kampf für Unabhängigkeit verglich er mit dem der Ukraine.

In dem Prozess ist ein Russe angeklagt, der mit diesem Mann zusammengearbeitet haben soll, um das Attentat auf den 27-Jährigen zu planen. Der Generalbundesanwalt wirft diesem unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Ziel der geplanten Tat soll es gewesen sein, »insbesondere den Bruder des avisierten Opfers zum Schweigen« zu bringen.

Der 27-Jährige Tschetschene berichtete von Drohungen, die er und sein Bruder deswegen aus dem Umfeld Kadyrows erhielten. Und davon, dass sie über Georgien gen Westen flohen, nachdem sein Bruder vorübergehend entführt worden war. Ihre Familie sei danach in der Heimat bedroht worden - beispielsweise damit, dass das »Gesicht zerstückelt« wird. »Sie haben unsere Verwandten besucht, unsere Arbeitsstätten, Nachbarn.« Einige Familienmitglieder könnten sich seither nicht mehr frei im Land bewegen, hätten keine Pässe und würden ständig kontrolliert. »Das ist eine Haft in der Freiheit.«

Parallele zum Tiergarten-Mord

Der Fall ähnelt dem sogenannten Tiergarten-Mord in Berlin. Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten war ein Russe Mitte Dezember 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Urteil war von »Staatsterrorismus« die Rede.

»Vom Prinzip her ist der Fall ähnlich gelagert, wie der Tiergarten-Mord«, sagte die Tschetschenien-Expertin Miriam Katharina Heß von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik vor Prozessbeginn. »Man kann ihn in die Tradition russischer Auftragsmorde in Europa setzen.«

Asylantrag läuft

Ob er sich das alles ausgedacht habe, fragt der Vorsitzende Richter den Zeugen, nachdem er all das erzählt hat - vielleicht um bessere Karten zu haben im Asylverfahren, das derzeit in Augsburg läuft, weil sein Antrag darauf abgelehnt wurde. Der 27-Jährige versteht die Frage erst überhaupt nicht und schüttelt dann ungläubig den Kopf. »Natürlich nicht«, sagt er. »Sonst müsste ich ja meinen Platz mit dem Angeklagten tauschen.«

Im Mai 2017 habe er am Münchner Flughafen Antrag auf Asyl gestellt, sagte der Mann, der in dem Verfahren gegen seinen mutmaßlichen Attentäter als Nebenkläger auftritt. Sechs Monate später sei dieser Antrag abgelehnt worden. Inzwischen habe er aber auch ohne die Mordpläne gegen ihn »genug Beweise«, dass ihm in seiner Heimat Gefahr droht.

© dpa-infocom, dpa:220706-99-930531/2