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Legalisierung wäre Dammbruch

Der Bundesgerichtshof hat der Bundesjustizministerin viel Arbeit abgenommen: Das Verbot, heimliche Vaterschaftstests als Beweismittel vor Gericht zu verwerten, ist im Zweifelsfall mehr wert als jede Strafandrohung im Gesetz. Dabei haben die Richter rein formaljuristisch argumentiert: Rechtswidrig erlangte Beweismittel dürfen nicht herangezogen werden - das gilt für Kinderlocken wie für illegale Telefonmitschnitte.

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