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Landesinnenminister für Vorratsdatenspeicherung

STUTTGART. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) dringt auf eine baldige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 sei die Aufklärung von Straftaten dem Zufall überlassen. Schließlich sei derzeit nur noch der Zugriff auf Telekommunikationsdaten möglich, die von den Diensteanbietern etwa zur Erstellung von Rechnungen oder zur Dokumentation gespeichert werden.

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD)
Foto: dpa
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