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Kinder müssen nicht Haus und Hof verpfänden

KARLSRUHE. »Um die Pflegekosten der kranken Eltern zu bezahlen, muss keiner sein Familienheim verkaufen« - die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne bringt die jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte oberste deutsche Rechtsprechung zur Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern auf den Punkt. Aber ein erwachsenes Kind darf nach ihren Worten auch kein Luxusleben führen und die Kosten für die kranken Eltern der Allgemeinheit aufbürden wollen.

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