Aktuell Politik

Kein Schmerzensgeld für Ramstein-Opfer

KOBLENZ. Die überlebenden Opfer der Flugtagkatastrophe von Ramstein im Jahr 1988 erhalten kein Schmerzensgeld. Das Landgericht Koblenz wies am Donnerstag Zivilklagen von fünf Opfern der Katastrophe gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, weil die Ansprüche verjährt sind. Ob die Kläger an einer posttraumatischen Belastungsstörung litten und welches Schmerzensgeld dafür angemessen gewesen wäre, ließ das Gericht offen. Drei Düsenjets einer italienischen Kunstflugstaffel waren am 28. August 1988 bei einer spektakulären Flugschau in 40 Metern Höhe über dem US-Flugplatz Ramstein zusammengeprallt. 70 Zuschauer starben, 400 wurden verletzt. (Az.: 6 O 622/00). (AP/dpa)

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?

Das sind Ihre Vorteile:

  • 3 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 3 Monate, danach zum Sonderpreis von 7,90 € monatlich
  • Nach 3 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 1 Monat zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, danach nur 9,90 € monatlich
  • Danach monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 6 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 6 Monate, danach nur 9,90 € monatlich
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen