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Karlsruhe zerpflückt BKA-Gesetz

Karlsruhe (dpa) - Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof verkündet das Urteil in Karlsruhe. Foto: Foto: Uli Deck
Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof verkündet das Urteil in Karlsruhe. Foto: Foto: Uli Deck
Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof verkündet das Urteil in Karlsruhe. Foto: Foto: Uli Deck

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