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Karlsruhe stärkt Unterhaltsanspruch Geschiedener

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Unterhaltsbedarf müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner gestärkt.

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