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Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Ein Vater und seine Tochter: Die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter ist verfassungswidrig. (Archiv- und Symbol
Ein Vater und seine Tochter: Die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter ist verfassungswidrig. (Archiv- und Symbolbild)
Ein Vater und seine Tochter: Die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter ist verfassungswidrig. (Archiv- und Symbolbild)

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