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Karlsruhe kippt Wahlrecht für Bundestagswahl

Karlsruhe (dpa) - Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze für unwirksam. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.

Zentraler Streitpunkt des neuen Wahlrechts sind die Überhangmandate. Foto: Uli Deck
Zentraler Streitpunkt des neuen Wahlrechts sind die Überhangmandate. Foto: Uli Deck
Zentraler Streitpunkt des neuen Wahlrechts sind die Überhangmandate. Foto: Uli Deck

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