BERLIN. Leistungen für Arbeitslose unter 25 Jahren werden gekürzt. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition. Beim Arbeitslosengeld II gibt es künftig nur noch 80 Prozent statt bisher 100 Prozent des Regelsatzes von 345 Euro, wenn arbeitslose Jugendliche bei ihren Eltern leben. Diese Neuregelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Ab sofort gilt dagegen, dass diese jugendlichen Arbeitslosen nur noch mit Genehmigung der Behörden aus der elterlichen Wohnung ausziehen dürfen, wenn sie weiterhin staatliche Leistungen in voller Höhe beziehen wollen. Zum 1. Juli wird zudem das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland um 14 auf 345 Euro monatlich angehoben. (dpa) Seite 2 u. 3
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