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Im Zweifel gehört das Kind zur Mutter

Karlsruhe. (dpa) Nicht verheiratete Väter erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch eine seit 1998 geltende Regelung. Damals war ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder geschaffen worden - aber nur, wenn die Eltern sich einigen. Das Gericht wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen ab. Der Vorrang der Mutter verstoße nicht gegen väterliches Elternrecht.

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