KARLSRUHE. Abgehörte Selbstgespräche dürfen nicht als Beweis vor Gericht verwertet werden. Im ersten Prozess zum Großen Lauschangriff seit Einschränkung der akustischen Wohnraumüberwachung stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Privatsphäre von Verdächtigen. Demnach hätte die abgehörte Aussage eines verurteilten Mörders nicht als belastender Beweis gegen ihn verwendet werden dürfen. Ein anders lautendes Urteil des Münchner Landgerichts von 2004 wurde aufgehoben und die Verhandlung an eine weitere Kammer verwiesen. Nach Überzeugung der Münchner Richter hatte der Angeklagte sein schlafendes Opfer 1998 erschlagen. In einem abgehörten Krankenzimmer soll er sich später die Frage gestellt haben, ob es besser gewesen wäre, »ihn in den Kopf zu schießen«. (dpa)
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