STUTTGART. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnt den Vorstoß von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen müsse beibehalten werden, weil damit eine wichtige Signalwirkung verbunden sei. »Jede Aufweichung des Tatbestandes schwächt den Schutz des Lebens«, sagte Goll in Stuttgart. Mit seinem Vorstoß sei Kusch über das Ziel hinaus geschossen. Dies gelte aber ebenso für diejenigen, die passive Sterbehilfe unter Strafe stellen wollten. »Da lehnt man sich an beiden Fenstern sehr weit hinaus«, sagte Goll.
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