Zuerst das Kind - diese Regel haben die Verfassungsrichter in ihrem gestrigen Urteil bestätigt. Wer daraus eine generelle rechtliche Gleichstellung der Ehe mit anderen Lebensgemeinschaften ableiten will, der würde die Karlsruher Richter jedoch gründlich missverstehen. Sie wollen die Privilegierung der Ehe durchaus bestehen lassen - aber zugleich jede Möglichkeit ausschließen, dass dies zulasten der Kinder gehen könnte.
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