Aktuell Urteil

Gericht stoppt Überwachung von entlassenem Sicherungsverwahrten

FREIBURG. Die Polizei darf einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäter aus Freiburg nicht länger überwachen. Die ständige Observation sei ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil. Auch einem Mehrfach-Sexualstraftäter stehe »ein Recht auf einen Bereich autonomer privater Lebensgestaltung auch außerhalb seiner häuslich privaten Sphäre zu« (Az. 4 K 1115/12).

Symbolbild. Foto: Patrick Seeger/Archiv
Symbolbild. Foto: Patrick Seeger/Archiv
Symbolbild. Foto: Patrick Seeger/Archiv

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