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Gericht: Münzsammlung wird auf Hartz IV angerechnet

Kassel (dpa) - Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss.

Münzsammlung ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand, urteilten die Richter. Foto: Tobias Hase/Symbolbild
Münzsammlung ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand, urteilten die Richter. Foto: Tobias Hase/Symbolbild
Münzsammlung ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand, urteilten die Richter. Foto: Tobias Hase/Symbolbild

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