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Gegner der Neuwahl haben schweren Stand

KARLSRUHE. Was sich in den einführenden Worten des Senatsvorsitzenden Winfried Hassemer zum Streit über die vorgezogene Neuwahlen andeutete, wurde während der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe immer deutlicher: Die beiden klagenden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) haben einen schweren Stand vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sind der Ansicht, dass die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler unzulässig war, weil Kanzler Gerhard Schröder (SPD) entgegen seinen eigenen Behauptungen durchaus das Vertrauen seiner Koalition genieße. Doch sind die Einschätzungen eines Kanzlers über schwindendes Vertrauen juristisch überhaupt fassbar? Folgt man dem Eindruck der Verhandlung, dann lautet die Antwort: allenfalls begrenzt.

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