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»Fragen zur Sexualität rechtlich problematisch«

STUTTGART. Der Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung von Ausländern ist erneut in die Kritik geraten. Der Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann bemängelte, einzelne Fragen seien unzulässig. Es bestehe die Gefahr, dass unberechtigt Daten über höchst intime Vorstellungen des Bewerbers beispielsweise zur Sexualität erhoben werden. »Dies ist rechtlich problematisch«, sagte Zimmermann. Anhand des Leitfadens sollen Behörden in Zweifelsfällen prüfen, ob Einbürgerungswillige positiv zur Werte- und Rechtsordnung stehen.

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