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Früherer SS-Wachmann: »Ich war nicht für die Meinung der SS«

Hamburg (dpa) - Ein ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof hat vor Gericht ausgesagt, dass er mit den Ideologien der Nationalsozialisten nichts habe anfangen können. »Die habe ich nie geteilt. Ich war nicht für die Meinung der SS«, sagte der 93-Jährige vor dem Landgericht Hamburg.

Prozess
Der 93 Jahre alte ehemalige SS-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen angeklagt. Foto: Markus Scholz/dpa
Der 93 Jahre alte ehemalige SS-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen angeklagt. Foto: Markus Scholz/dpa

Auch die Auffassung, dass man jüdische Kinder töten müsse, damit sie nicht die Rächer von morgen würden, »habe ich auf keinen Fall geteilt«, sagte er. Die Anwälte der Nebenkläger befragten den Angeklagten und wollten in erster Linie wissen, ob er von Gräueltaten, Ermordungen und Kindern im Lager bei Danzig gewusst und die Ideologie der Nazis geteilt habe.

Der in Hamburg lebende Beschuldigte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft als junger Mann von August 1944 bis April 1945 im Konzentrationslager Stutthof im Einsatz. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen. Er soll »die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt« haben. Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alt war.

Der 93-Jährige sagte am Freitag, er habe in dem Lager keine Kinder bemerkt. Dass in dem Lager Kinder erhängt oder erschossen wurden, habe er nicht gewusst und nicht gesehen, beteuerte der Angeklagte immer wieder. Dass er in dem Lager Dienst tun musste, habe er jahrelang versucht, aus seinen Gedanken zu verdrängen. »Ich habe versucht zu vergessen, was da geschehen ist. Ich habe es unterdrückt.« Mittlerweile spreche er auch mit seinen Enkeln darüber.

Die Verhandlung wird am 24. Januar mit einem weiteren Gutachten des Historikers Stefan Hördler fortgesetzt. Das Gericht hatte zuletzt zehn neue Termine bis Mitte Mai angesetzt.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 18.4.19 zur Anklageerhebung

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