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Aktuell Pandemie

Fahrplan im Kampf gegen Corona

Die Coroma-Beschlüsse im Überblick. Auf was sich Bund und Länder bei ihrem Treffen geeinigt haben.

Ein Hochhaus mit Büros.
Ein Hochhaus mit Büros. Foto: dpa
Ein Hochhaus mit Büros.
Foto: dpa

BERLIN. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien zugestimmt, und zwar einstimmig. Damit ist der Weg frei für flächendeckende 2G-Regeln sowie 3G in Bussen, Bahnen und am Arbeitsplatz sowie eine Ausweitung des Impfangebots. Ein Überblick, was beschlossen wurde.

- Impfangebot

Bund und Länder verpflichten sich, das Impfangebot auszuweiten. Sie erwarten, dass es bis Ende November eine Zulassung für die Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren gibt. Die Länder wollen ihnen bis zur zweiten Dezemberhälfte nach Beratung und Risikoeinschätzung ein Impfangebot machen. Der Bund sagt eine Finanzierung für Impfzentren und andere Impfmöglichkeiten bis zum 31. Mai 2022 zu.

Die Länder sollen in Abstimmung mit den Kommunen die Kapazitäten für eine Auffrischungsimpfung schaffen. Ziel ist es, jedem Impfwilligen spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung (Booster) anzubieten. Die detaillierte Planung soll bis zum 25. November fertiggestellt sein.

- Alten- und Pflegeheime

Bewohner von Alten- und Pflegheimen bedürfen eines besonderen Schutzes. Deshalb müssen Mitarbeiter und Besucher eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für geimpfte Mitarbeiter und Besucher. Die Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden.

- Busse und Bahnen

In Bussen, U-Bahnen, Zügen, Fähren und Flugzeugen ist eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen wegen der hohen Inzidenzen kaum möglich. Deshalb gilt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3-G-Regel. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Fahrtantritt einen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

- Arbeitsplatz

In Betrieben, in denen physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die 3G-Regelgung eingeführt. Dort dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen arbeiten. Arbeitgeber erhalten ein Auskunftsrecht über den Impfstatus. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

- Flächendeckende 2G-Regelung

Die Hospitalisierungsrate wird als bundesweiter Maßstab für die Corona-Regeln eingeführt. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Liegt die Rate über 3, soll in dem Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G gelten. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene.

- 2G-Plus

Überschreitet die Hospitalisierungsrate den Wert von 6, sollen die Bundesländer darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise vorschreiben (2G-Plus) dürfen. Dies wird vor allem an Orten mit hohem Infektionsrisiko erfolgen wie Diskotheken, Clubs und Bars. Als Test genügt ein negatives Ergebnis eines Corona-Schnelltests.

- Kontrollen

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Kontrolldichte zu erhöhen und den Bußgeldrahmen auszuschöpfen, damit die Schutzmaßnahmen auch ihre Wirkung entfalten können.

- Bürgertests

Um Infektionsketten zu brechen, setzen Bund und Länder auf mehr Tests. Daher werden bundesweit wieder kostenlose Bürgertests eingeführt. Die Kosten dafür trägt der Bund. Die Bundesebene will darüber hinaus die Länder beim Testen und Impfen unterstützen und bietet dafür die Hilfe des Technischen Hilfswerks sowie der Bundeswehr an.

- Krankenhäuser

Die Krankenhäuser sehen sichdurch die Behandlung von immer mehr Covid-Patienten besonders belastet. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, erhalten sie einen Versorgungsaufschlag. Darüber hinaus sollen die Reha-Kliniken in die Versorgung von Corona-Patienten eingebunden werden.

- Überprüfung

Bund und Länder einigen sich darauf, dass sie die Wirkung der beschlossenen Schutzmaßnahmen bei einer Sitzung am 9. Dezember überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren. (GEA)