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EU-Kommission weist Italiens Haushaltsentwurf zurück

Der Haushaltsstreit zwischen Brüssel und Rom eskaliert. Die EU-Kommission weist die italienischen Pläne für mehr Neuverschuldung zurück. Doch das letzte Wort ist noch längst nicht gesprochen.

Giuseppe Conte Italien
Der italienische Regierungschef Giuseppe Conte. Foto: Angelo Carconi/ANSA/AP
Der italienische Regierungschef Giuseppe Conte.
Foto: Angelo Carconi/ANSA/AP

STRASSBURG. Die EU-Kommission hat in einem historisch einmaligen Vorgang die Haushaltspläne Italiens für das kommende Jahr zurückgewiesen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus EU-Kreisen. Die Regierung in Rom muss demnach innerhalb von drei Wochen einen neuen Entwurf einreichen. Die Budgetpläne Italiens seien in keiner Weise mit europäischen Stabilitätsregeln vereinbar.

Die Regierung aus populistischer Fünf-Sterne-Bewegung und rechter Lega hatte am 15. Oktober einen Haushaltsentwurf nach Brüssel geschickt, der eine Ausweitung der Neuverschuldung auf 2,4 Prozent der Wirtschaftsleistung vorsieht - dreimal so viel wie von der Vorgängerregierung zugesagt. Sie will damit Wahlversprechen finanzieren, etwa höhere Pensionen. Trotz heftiger Kritik aus Brüssel und Nervosität an den Finanzmärkten hält die Regierung an den Plänen fest. Vize-Premier Matteo Salvini kündigte bereits an, auch jetzt nichts an dem Entwurf ändern zu wollen.

In Europa ist eigentlich maximal eine Neuverschuldung von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erlaubt. Damit soll die Stabilität der Gemeinschaftswährung gewährleistet werden. Italien weist aber einen enormen Schuldenberg von 2,3 Billionen Euro und mit mehr als 130 Prozent der Wirtschaftsleistung nach Griechenland die höchste Schuldenquote in Europa auf. Das ist das Verhältnis der Gesamtverschuldung zum BIP. Das Land ist daher verpflichtet, mittelfristig seine Schulden zu reduzieren.

Nach Eintreffen der korrigierten Haushaltspläne aus Rom hätte die EU-Kommission noch einmal drei Wochen Zeit, um ihre endgültige Meinung zu bilden.

Direkte Sanktionsmöglichkeiten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die EU-Kommission könnte in einem weiteren Schritt ein offizielles Defizitverfahren gegen Italien einleiten. An dessen Ende könnten die EU-Finanzminister theoretisch bei anhaltenden Verstößen gegen die Stabilitätsregeln finanzielle Sanktionen beschließen. Dies scheint jedoch unwahrscheinlich. 2016 ließen die EU-Staaten etwa - allerdings unter etwas anderen Umständen - trotz erheblicher Verstöße Nachsicht mit Spanien und Portugal walten. (dpa)