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EU-Gericht setzt Stammzellenforschung Grenzen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen gesetzt. Nach einem Grundsatzurteil dürfen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, in der Regel nicht patentiert werden.

Humane embryonale Stammzellen tiefgefroren (kryokonserviert) in einer Kulturschale. Archivfoto: Christian Ender
Humane embryonale Stammzellen tiefgefroren (kryokonserviert) in einer Kulturschale. Archivfoto: Christian Ender
Humane embryonale Stammzellen tiefgefroren (kryokonserviert) in einer Kulturschale. Archivfoto: Christian Ender

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