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Eine Abwägung Leben gegen Leben

KARLSRUHE. Dass es keine juristische Routineangelegenheit ist, mit der sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in mündlicher Verhandlung zu befassen hatte, war allen Beteiligten klar. Bei dem anstehenden Urteil über das Luftsicherheitsgesetz geht es um nicht weniger als die Frage, ob der Staat unschuldige Menschen töten darf, um das Leben anderer zu retten. Dass von ihrer Entscheidung eines Tages ganz konkret das Überleben Hunderter Passagiere in einem entführten Flugzeug abhängen könnte, ist selbst für die obersten Richter Deutschlands eine neue Erfahrung.

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