KARLSRUHE. Im Kampf gegen Steuerbetrug kann der Staat wie geplant ab 1. April verdächtige Bankkonten kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Anträge auf einen vorläufigen Stopp der umstrittenen Neuregelung ab. Damit können Finanzämter ab Freitag nächster Woche zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit Konten und Depotnummern abfragen. Einblicke in den Kontostand und Geldbewegungen sind aber auch nach dem neuen Gesetz erst in einem zweiten Schritt möglich.
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