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Dosenpfand auch auf Alkopops

BERLIN. Nach jahrelangem erbitterten Streit hat sich der Bundesrat auf eine Vereinfachung und Ausweitung des Dosenpfands verständigt. Das Pflichtpfand für Einwegverpackungen gilt künftig auch für Alkopops, Eistee und sonstige nicht kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Nur mit der knappen, aber parteiübergreifenden Mehrheit von 37 Länderstimmen setzte der Bundesrat in einer Entschließung das bayerische Pfandmodell um. Die Pfand werde auf 25 Cent vereinheitlicht und auf Gefäße mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter beschränkt. (dpa) Seite 2

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