BERLIN. Am Mittwoch wird die Bundesregierung die Bürgergeldreform beschließen. Das Bürgergeld heißt künftig Grundsicherung, sonst ändert sich nicht viel. Auch im nächsten Jahr wird der Regelsatz bei 563 Euro im Monat liegen, der Staat zahlt außerdem Miete und Heizung. Einschnitte wird die Reform aber für diejenigen bringen, die Termine versäumen, nicht zu Weiterbildungen erscheinen oder eine passende Stelle ablehnen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Leistungen bei bestimmten Verstößen komplett gestrichen werden können. In den vergangenen Tagen lagen Union und SPD noch über Kreuz, unter welchen Bedingungen der Totalentzug greifen soll. Der Überblick über die wichtigsten Veränderungen.
- Wem kann das Bürgergeld beziehungsweise die Grundsicherung gekürzt werden?
Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Sanktionen für unterschiedliche Versäumnisse und Verstöße vor. Wer eine Fördermaßnahme abbricht, unentschuldigt von Weiterbildungen fernbleibt oder keine Bewerbungen schreibt (Pflichtverletzungen), dem soll die Arbeitsagentur künftig direkt den Regelsatz um 30 Prozent für drei Monate kürzen dürfen. Das geht aus einem Faktenpapier des Arbeitsministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Konkret heißt das 150 Euro weniger, die ein Bürgergeldempfänger erhält. Bislang erfolgen die Kürzungen gestaffelt, das heißt zehn Prozent weniger Geld für einen Monat beim ersten Verstoß, 20 Prozent weniger für zwei Monate bei einem zweiten Verstoß sowie 30 Prozent weniger für drei Monate beim dritten Verstoß.
- Was passiert bei Terminversäumnissen?
Wer einen ersten Termin im Jobcenter unentschuldigt verpasst, hat keine Folgen zu fürchten. Ab dem zweiten Fehlen infolge kann der Regelsatz sofort um 30 Prozent für einen Monat reduziert werden. Bürgergeldempfänger, die auch einen dritten Termin in Reihe versäumen, müssen mit der Streichung des kompletten Regelsatzes rechnen. Nur die Wohnung wird noch für einen Monat gezahlt. Wer sich danach zurückmeldet, muss die Sozialleistung neu beantragen. Der Regelsatz wird dann rückwirkend überwiesen, allerdings um 30 Prozent vermindert. Ausgenommen von der Terminverweigerer-Regelung sind Menschen mit schweren Erkrankungen. Bevor das Jobcenter die Stütze vollständig streichen kann, muss den Betroffenen die Gelegenheit für eine persönliche Anhörung gegeben werden. Hier hatten sich SPD und Union zuletzt noch verhakt, CDU und CSU verlangten Klarheit über die Rechtsfolgen, wenn es nicht zu dieser Anhörung kommt. Die Konservativen fürchteten, dass die Zahlungen einfach weiterlaufen würden, wenn das persönliche Gespräch nicht zustande kommt. Diese Sorge ist nun ausgeräumt
- Welche Folgen gibt es für Arbeitsverweigerer?
Bestraft wird auch, wer eine passende Stelle ablehnt. Wie bisher kann der Regelbedarf in diesem Falle um höchstens zwei Monate gestrichen werden.
- Was bringen die Sanktionen?
Von den 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern sind in diesem Jahr 30.000 mit mindestens einer Sanktion belegt worden. Der Anteil ist also sehr gering. Unter den 5,5 Millionen sind 1,5 Millionen Kinder, die von Strafmaßnahmen ausgenommen sind. Anders als im Wahlkampf von CDU und CSU suggeriert, führen die härteren Bandagen nicht zu nennenswerten Einsparungen im Haushalt. Das Arbeitsministerium geht von 100 Millionen Euro im kommenden Jahr aus.
- Was sagt die Opposition zur geplanten Verschärfung?
Scharfe Kritik kam von der Linken. »Im Überbietungswettbewerb der Schäbigkeiten hat die Regierung einen neuen Gipfel erklommen. Der Entwurf zur de facto Abschaffung des Bürgergeldes spielt Arme gegen noch Ärmere aus, statt über eine angemessene Beteiligung Überreicher zu sprechen oder den sozialen Zusammenhalt im Land zu verteidigen«, sagte Co-Fraktionschefin Heidi Reichinnek unserer Redaktion. (GEA)

