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Aktuell Pandemie

Die Corona-Regeln - der aktuelle Stand in Baden-Württemberg

Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Foto: Bernd Wüstneck/dpa

STUTTGART. Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden. Hier der aktuelle Stand in Baden-Württemberg in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Regelungen erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht

Für Maskenverweigerer etwa in Geschäften gilt das zwischen den Ländern und der Kanzlerin vereinbarte Bußgeld von mindestens 50 Euro. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig. Wer auf dem Schulgelände – außerhalb der Unterrichtsräume - keine Maske trägt, kann ein Bußgeld von mindestens 25 Euro bekommen

Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind erlaubt. Auch Messen mit mehr als 500 Besuchern dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.

Private Feiern

Zu privaten Feiern in privaten wie angemieteten Räumen, also beispielsweise in Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, dürfen sich maximal 500 Menschen treffen. Bei Feiern mit mehr als 100 Menschen muss es allerdings ein schriftliches Hygienekonzept geben

Schulen und Kitas

Derzeit sind Sommerferien in Baden-Württemberg. Danach sollen die Schüler wieder regulär unterrichtet werden. An weiterführenden Schulen soll nach den Ferien eine Maskenpflicht gelten – aber nicht im Unterricht, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Kitas können öffnen.

Kontaktbestimmungen

In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Generell muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand zu anderen Menschen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Demonstrationen

Versammlungen sind erlaubt - allerdings mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, zum Beispiel zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen. (dpa)