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Der Rechtsstaat ist nicht machtlos

Im Vordergrund des Jugendstrafrechts steht neben der reinen Strafe als Sanktion und Abschreckung der Gedanke der Erziehung. Das hat seinen guten Grund darin, dass Jugendliche zwar nicht mehr strafunmündig sind wie Kinder, aber im Falle eines Fehltritts auch noch nicht mit der vollen Härte des Gesetzes getroffen werden sollen wie die Erwachsenen.

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