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Der Bundespräsident als Krisenmanager

KARLSRUHE. Wegen der unklaren Mehrheitsverhältnisse nach der Bundestagswahl könnte der Bundespräsident als Krisenmanager gefragt sein. Nach Artikel 63 Grundgesetz wählt der Bundestag den Bundeskanzler »auf Vorschlag des Bundespräsidenten«. Schält sich bei Koalitionsverhandlungen eine klare Kanzlermehrheit heraus, dann ist dies eine bloße Formalität. Bleibt dagegen unklar, wer sich in der Abstimmung im Parlament durchsetzen wird, so liegt es nach Ansicht der meisten Grundgesetz-Kommentatoren im politischen Ermessen des Staatsoberhaupts, welchen Kandidaten er vorschlägt.

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