BERLIN. Der Bundestag wird kleiner – und günstiger. Rund 90 Millionen Euro jährlich spart der Staat nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler, wenn im Parlament nur noch 630 Abgeordnete anstatt der gegenwärtig 736 sitzen. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt sogar auf eine Summe von 125 Millionen Euro. Umgerechnet sind das knapp 1,2 Millionen Euro, die ein Mandat jedes Jahr kostet. Was aber verdient ein Bundestagsabgeordneter, und was bezahlt der Steuerzahler für seine Mitarbeiter, seine Büros oder seine Altersvorsorge?
- Einkommen
Seit Anfang Juli erhält ein Bundestagsabgeordneter monatlich 11.227 Euro, die er ganz normal versteuern muss. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es im Dienste des Volkes nicht. Zusätzlich zu seinen Diäten hat jeder Abgeordnete noch Anspruch auf eine steuerfreie Kostenpauschale von gegenwärtig 5.051 Euro pro Monat.
Sie ist unter anderem für die Finanzierung einer Zweitwohnung in Berlin, für ein Büro im Wahlkreis, die Fahrten zu Terminen im Wahlkreis und ähnliche Aufwendungen gedacht. Allerdings: Abgeordnete, die ihre Wahlkreise in Berlin oder der näheren Umgebung haben und deshalb auch keine Zweitwohnung brauchen, erhalten die Kostenpauschale ebenfalls in voller Höhe.
- Büro
Neben der Kostenpauschale steht allen Abgeordneten ein Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter zu – Telefon, Internet und Möbel inklusive. Für seine Büroausstattung kann jeder Abgeordnete 12.000 Euro im Jahr ausgeben.
Aus diesem Topf werden nicht nur Schreibmaterial oder Papier finanziert, sondern auch Kaffeemaschinen, Digitalkameras, Notebooks oder Tablet-Computer. Außerdem haben Abgeordnete eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen darüber hinaus die Kosten für Inlandsflüge ersetzt, soweit sie in Ausübung ihres Mandates anfallen.
- Mitarbeiter
Für Sekretärinnen, Referenten und andere Mitarbeiter stellt die Bundestagsverwaltung jedem Abgeordneten 25.874 Euro monatlich bereit. Mitarbeiter, die mit ihm verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, muss er allerdings selbst bezahlen.
- Altersversorgung
Die Versorgung von Abgeordneten sei ein besonderes Ärgernis, moniert der Bund der Steuerzahler. »Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung.« Abgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, erwerben aber bereits nach einem Jahr im Parlament schon einen Pensionsanspruch von knapp 281 Euro im Monat.
Nach 26 Jahren rechnet der Steuerzahlerbund vor, addiert sich das dann auf den maximalen Anspruch von 7.298 Euro pro Monat. Das heißt: bereits nach etwas mehr als einem halben Arbeitsleben erreichen Abgeordnete den maximalen Pensionsanspruch. (GEA)

