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Das Recht auf den eigenen Tod

REUTLINGEN/BERLIN. Das Thema ist sperrig. Es passt auch nicht so recht in die Adventszeit. Denn es geht um den Tod, ums Sterben, genauer gesagt um die Frage, wer am Ende des Lebens darüber bestimmen darf, ob und wann beispielsweise lebenserhaltende Maschinen abgestellt werden. Und doch könnte das Thema Patienentenverfügung schon in den nächsten Wochen für Debatten sorgen, die denen um die Embryonenforschung an Schärfe in nichts nachstehen. Heute beschäftigt sich der Nationale Ethikrat mit den so genannten Patiententestamenten und damit auch mit der passiven Sterbehilfe. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander - nicht nur zwischen den Parteien, sondern auch innerhalb.

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