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Das ändert sich im Januar für Verbraucher

Verbraucher müssen sich auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten

2023 wird gut – zumindest wenn man den Glücksbringern glauben darf. FOTO: DITTRICH/DPA
2023 wird gut – zumindest wenn man den Glücksbringern glauben darf. Foto: Dittrich/dpa
2023 wird gut – zumindest wenn man den Glücksbringern glauben darf.
Foto: Dittrich/dpa

BERLIN. Das Wohngeld steigt, aus Hartz IV wird Bürgergeld, und für viele gesetzlich Versicherte wird die Krankenkasse teurer: Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kommen im neuen Jahr zahlreiche Änderungen zu, viele davon greifen bereits im Januar. Ein Überblick.

- Bürgergeld

Das Bürgergeld löst das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten aber erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können.

- Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

- Wohngeld

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

- Beitrag Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken – schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

- Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

- Keine Impfpflicht für Pflegekräfte

Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fällt aller Voraussicht nach weg.

- Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

- Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

- Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2 000 Euro statt 1 600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

- Führerschein-Umtausch

Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen Papier-Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Jüngere Inhaber von Papier-Führerscheinen und Fahrer mit veralteten Karten-Führerscheinen sind in den kommenden Jahren mit dem Umtausch dran.

- Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

- Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

- Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

- Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

- Lieferkettengesetz

Für Unternehmen mit mehr als 3 000 Angestellten gilt ab sofort das Lieferkettengesetz, dessen Ziel es ist, Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Für kleinere Firmen greift das Lieferkettengesetz nicht. (dpa)