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Bundesrichter heben Urteil zur Privatschulförderung auf

MANNHEIM. Der Rechtsstreit um die Landesförderung von Privatschulen in Baden-Württemberg geht in eine neue Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Mannheim. Der VGH muss nun noch einmal klären, ob Waldorfschulen mehr Geld vom Land verlangen können.

Foto: dpa
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