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Bundesarbeitsgericht lockert kirchliches Streikverbot

Erfurt (dpa) - Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Es wies damit Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi und des Marburger Bundes untersagen lassen wollten.

Mitarbeiter des Sozialverbands Caritas demonstrieren für höhere Löhne. Foto: Uwe Anspach/Archiv
Mitarbeiter des Sozialverbands Caritas demonstrieren für höhere Löhne. Foto: Uwe Anspach/Archiv
Mitarbeiter des Sozialverbands Caritas demonstrieren für höhere Löhne. Foto: Uwe Anspach/Archiv

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