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BGH: Keine Haftung für Pfusch bei Schwarzarbeit

Karlsruhe (dpa) - Privatleute können bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keine Nachbesserung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Schatten eines Malers zeichnet sich auf einer Hauswand ab. Foto: Patrick Pleul
Der Schatten eines Malers zeichnet sich auf einer Hauswand ab. Foto: Patrick Pleul
Der Schatten eines Malers zeichnet sich auf einer Hauswand ab. Foto: Patrick Pleul

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