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Bewährungsstrafe für Hunzinger

STUTTGART. Wegen zweifacher uneidlicher Falschaussage hat das Amtsgericht Stuttgart den PR-Berater Moritz Hunzinger zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hunzinger bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flowtex-Affäre gelogen hatte, als es um Finanzierung und Zustandekommen einer Umfrage zur Wirtschaftspolitik des Landes ging. Das Gericht verhängte außerdem eine Geldbuße in Höhe von 30 000 Euro.

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