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Anonyme Geburten sind grundsätzlich rechtens

Straßburg. (dpa) Anonyme Entbindungen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg rechtens. Die in Frankreich mögliche anonyme Geburt verstoße nicht gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz der Familie und der persönlichen Identität.

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