KIEL. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) will wegen der Praxisgebühr vor Gericht ziehen. Die Feststellungsklage gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung richtet sich gegen die Pflicht, die Gebühr in den Arztpraxen einzuziehen. »Diese für eine ärztliche Interessenvertretung unerhörte Verpflichtung«, die bis zur Zwangsvollstreckung reiche, solle abgewehrt werden. Die Klage werde beim Sozialgericht in Köln eingereicht werden, teilte die Vereinigung mit. Ihr Vorstand sei der Auffassung, »dass der Gebühreneinzug Aufgabe der Krankenkassen ist, bei denen die zuzahlungspflichtigen Patienten Mitglieder sind«. (AP)
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