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Wegen Jogginghose: Verweis für Reutlinger Schüler

In den Schulen der Region sind Jogginghosen selten anzutreffen. FOTO: DPA
In den Schulen der Region sind Jogginghosen selten anzutreffen. FOTO: DPA
In den Schulen der Region sind Jogginghosen selten anzutreffen. FOTO: DPA

REUTLINGEN. Am 21. Januar 2020 ist es wieder soweit: Die Welt trägt  Jogginghosen. Im englischsprachigen Raum nennen Sie es »Sweatpants Day«, im deutschsprachigen Raum »Jogginghosentag«. Jogginghose ja oder nein – in Schulen ist das ein Dauerthema. Jüngstes Beispiel: die Eichendorff-Realschule. 

Hier kreuzte unlängst ein 14-Jähriger in Jogginghosen auf, obwohl er weiss, dass es verboten ist. Die Hausordnung besagt, dass Schülerinnen und Schüler angemessene Kleidung tragen sollen. Eine Lehrerin befand die Jogginghose für nicht angemessen und sprach einen Verweis aus. Zuvor hatte sie den Schülern erklärt, sie werde Jogginghosen, Leggings und bauchfreie, kurze Shirts in ihrem Unterricht nicht mehr dulden.

Der 14-Jährige kam trotzdem (oder gerade deshalb?) in Jogginghosen. Und kassierte einen Verweis vom Schulleiter Klaus Michelsburg, der hinter seiner Lehrerin steht. Seine Meinung: Jogginghosen, Basecaps und bauchfreie Topps gehören in den Freizeitbereich. Im Berufsleben, auf das die Schule vorbereiten wolle, sei diese Art von Bekleidung auch nicht gestattet. (GEA)

Die ganze Geschichte lesen Sie am Donnerstag, 20. November bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.

Umfrage (beendet)

Sind Sie für ein Jogginghosenverbot an Schulen?

Ein Reutlinger Schüler hatte jüngst im Unterricht eine Jogginghose getragen. Dafür wurde er von der Schule sanktioniert.

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