Berlin (dpa) - Laut KANZLERPRINZIP sind die Minister an die Weisungen der Regierungschefin gebunden: »Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung«, heißt es in Artikel 65 des Grundgesetzes.
Dem KOLLEGIALPRINZIP zufolge entscheiden Kanzlerin und Kabinett über Fragen von allgemeiner politischer Bedeutung gemeinsam. Bei Stimmengleichheit in der Ministerriege hat die Kanzlerin das letzte Wort.
Nach dem RESSORTPRINZIP leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. In die Befugnisse des Ministers direkt hineinregieren darf die Kanzlerin also nicht. Minister müssen laut Bundesregierung aber darauf achten, dass Entscheidungen im von der Kanzlerin vorgegeben politischen Rahmen bleiben.
»Äußerungen eines Bundesministers, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen«, hat die Regierung in Paragraf 12 ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Und noch ein Punkt unterstreicht die besondere Rolle der Regierungschefin: Sie wählt die Minister nicht nur aus, sondern macht dem Bundespräsidenten auch verbindliche Vorschläge für deren Entlassung. Dies ist bei Streitfragen also so etwas wie die letzte mögliche Eskalationsstufe.