Logo
Aktuell Hintergründe

VW und Verbraucherschützer verhandeln

Im Streit um Schadenersatz für Hunderttausende Dieselfahrer wegen des Abgasskandals hat VW einen Vergleich lange als unwahrscheinlich bezeichnet. Jetzt sucht der Autokonzern in dem Musterprozess doch eine gemeinsame Lösung mit den Verbraucherschützern.

VW und Verbraucherschützer starten Vergleichsgespräche
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Foto: Sina Schuldt/dpa
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Foto: Sina Schuldt/dpa

Braunschweig (dpa) - Hunderttausende Dieselfahrer dürfen auf Entschädigungen von Volkswagen im Zuge des Abgasskandals hoffen: Im Musterprozess mit mehr als 400.000 angemeldeten Klägern steigen VW und Verbraucherschützer in Vergleichsgespräche ein.

Das teilten der Autokonzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gemeinsam mit.

Worum geht es in dem Musterprozess?

Der Prozess am Oberlandesgericht Braunschweig behandelt eine Grundsatzfrage: Haben die Kläger wegen eines Wertverlusts ihrer Autos in Folge der Abgasmanipulationen Anspruch auf Entschädigung? Potenziell könnte es dabei um Milliarden Euro für die Verbraucher gehen - und um Wiedergutmachung für einen der größten Industrieskandale der vergangenen Jahrzehnte. VW stellt den Wertverlust jedoch in Frage. Zu Prozessbeginn Ende September teilte der Konzern mit: »Noch heute werden die Fahrzeuge täglich von Hunderttausenden Kunden gefahren, weshalb es aus unserer Sicht keinen Schaden gibt und damit auch keinen Grund zu einer Klage.«

Was bedeutet die neue Entwicklung?

Die Aufnahme der Gespräche stellt eine Annäherung dar, denn lange hatte VW einen möglichen Vergleich skeptisch gesehen. Am ersten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage nannte der Autobauer Vergleichsverhandlungen »einfach nicht praktikabel«, da unklar sei, wer sich mit welchen Ansprüchen gemeldet habe. Auch Mitte November noch bezeichnete VW einen Vergleich als »kaum vorstellbar«.

Nun heißt es hingegen in der kurzen Mitteilung von VW und vzbv, dass »eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden« das gemeinsame Ziel sei. Allerdings seien die Gespräche noch in einem sehr frühen Stadium. »Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.«

Wie lief der Prozess bisher?

Die Streitparteien folgen mit den Gesprächen dem Dringen des Gerichts. Der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, hatte einen Vergleich gleich zu Beginn des Musterprozesses als »sehr schwer, aber möglich« bezeichnet. Im November forderte er VW dann auf, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis Ende 2019 sollten beide Parteien mitteilen, ob diese Gespräche grundsätzlich in Betracht kommen.

Inhaltlich bekräftigte Richter Neef zuletzt, dass sich die Kunden im Falle von Entschädigungen darauf einstellen müssten, dass die bisherige Nutzung des Autos verrechnet würde. Das Gericht war zudem der Auffassung, dass Schadenersatzansprüche mit Blick auf vertragliche Pflichtverletzungen schwierig sein dürften, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem VW-Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten.

Wie geht es weiter?

Sollten die jetzt begonnenen Verhandlungen von VW und vzbv erfolgreich sein, kann jeder an der Musterfeststellungsklage beteiligte Verbraucher entscheiden, ob er den Vergleich gelten lassen oder ablehnen will. Stimmen mehr als 70 Prozent zu, ist der Rechtsstreit für diese Kunden abgeschlossen. Wer den Vergleich abgelehnt hat, kann einzeln gegen das Unternehmen klagen. Lehnen aber mindestens 30 Prozent den Vergleich ab, fällt das Gericht ein Urteil.

Schwierig werden die Verhandlungen unter anderem dadurch, dass die Zahl der für die Klage registrierten Verbraucher laut VW nicht genau geklärt ist. So hat es dem Konzern zufolge rund 470.000 Anmeldungen, aber auch 77.000 Abmeldungen gegeben, die das Bundesamt für Justiz noch nicht vollständig verarbeitet habe. Zudem könnte es Doppeleinträge und Anmeldungen geben, hinter denen mehrere Dieselfahrer stehen. Beide Parteien hatten daher betont, dass der komplette Registerauszug wesentlich für sinnvolle Gespräche sei. Nachträgliche An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Das rechtliche Instrument gibt es erst seit November 2018: Es soll verhindern, dass Verbraucher im Streit mit Unternehmen auf Schäden sitzenbleiben. Im konkreten Fall vertritt der vzbv stellvertretend die Interessen der Dieselfahrer, die sich nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen vor mehr als vier Jahren mit erhöhten Schadstoffausstößen von Volkswagen getäuscht sehen. In vielen Fällen fordern sie Schadenersatz wegen eines gesunkenen Wiederverkaufswertes ihrer Fahrzeuge. Neben dem Musterverfahren in Braunschweig laufen an Gerichten auch weitere separate Prozesse. Mancherorts sprachen Richter den Verbrauchern dabei Entschädigungen oder den Ersatz des Kaufpreises des Autos zu - oft wurden Ansprüche jedoch abgelehnt. Die meisten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Was steckt hinter dem Dieselskandal?

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Auch in Deutschland fühlen sich Kunden deswegen geprellt, sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an.

Mitteilung auf der Seite des vzbv

Fragen und Antworten des vzbv zum Musterprozess

Bundesamt für Justiz zu Musterfeststellungsklagen