Verfassungsgericht: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen
Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder entlastet werden, entschied das Gericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch. Dass bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, sei hingegen rechtens.