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Streikende Kontrolleure - BGH neigt zu Entschädigung

Passagiere, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, können möglicherweise auf eine Entschädigung von der Airline hoffen.

Gepäckkontrollen Flughafen Sicherheitskontrolle
Durch Warnstreiks bei Sicherheitskontrollen am Flughafen haben schon einige Passagiere ihren Flug verpasst. Nun denkt die BGH über Entschädigungen nach. Foto: dpa
Durch Warnstreiks bei Sicherheitskontrollen am Flughafen haben schon einige Passagiere ihren Flug verpasst. Nun denkt die BGH über Entschädigungen nach.
Foto: dpa

Karlsruhe (dpa) - Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden. Geklagt hat ein Ehepaar, das mit dem Billigflieger Easyjet auf die Kanaren-Insel Lanzarote fliegen wollte. An dem Tag beeinträchtigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals den Betrieb am Hamburger Flughafen. Die Verbindung wurde deshalb gestrichen, die Maschine hob ohne Passagiere ab.