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Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete Änderungen der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt - darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten. Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen.