Köln (dpa) - Tina Turner hat vor Gericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show »Simply The Best - Die Tina Turner Story« dürfe so nicht mehr verwendet werden, entschied das Landgericht Köln. Die Verwendung des Namens Tina Turner zusammen mit dem Bild einer Doppelgängerin könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin an dem Musical mitwirke oder sogar selbst auftrete. Die beklagte Firma habe nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen, stellte das Gericht klar.